Skip to main content

GRW-Förderung in Sachsen neu justiert

24.04.2024  | 

Ab 25. April ist die Antragstellung im Rahmen der GRW-Förderung in Sachsen wieder möglich.

Förderung von Unternehmen

Foto: iStock.com / Jirapong Manustrong

Laut Mitteilung des SMWA vom 23.04.2024 ist das "Bund-Länder-Programm GRW das zentrale Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik in Sachsen – und damit das wichtigste Investitionsförderprogramm für Unternehmen, Kommunen und Landkreise. Das sächsische Kabinett hat heute die neugefassten Richtlinien für die beiden Teilprogramme GRW RIGA (einzelgewerbliche Förderung) und GRW Infra (wirtschaftsnahe Infrastruktur) beschlossen.

Ab dem 25. April 2024 wird das Programm von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für RIGA und der Landesdirektion Sachsen für Infra wieder aufgenommen."

Link zur SAB

Link zur Landesdirektion