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Wachstumsbooster für Unternehmen

23.07.2025

Steuerliches Investitionssofortprogramm vom Bund verabschiedet

Tablet mit Diagramm

© Pixabay

Wachstumsbooster verabschiedet

Der Bund hat ein Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet, das am 19.07.2025 in Kraft getreten ist.

Mit dem Sofortprogramm sollen wachstumsförderliche Impulse gesetzt und langfristige Entlastungen sowie Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft geschaffen werden.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen: 

  • Investitions-Booster: Unternehmen haben die Möglichkeit, degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent pro Jahr für die Anschaffung von Ausrüstungsinvestitionen zu nutzen, sofern diese im Zeitraum von 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 getätigt werden.
  • Absenkung der Körperschaftsteuer: Ab dem Jahr 2028 wird die Körperschaftsteuer für Unternehmen schrittweise bis zum Jahr 2032 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent reduziert.
  • Betriebliche E-Mobilität: Unternehmen, die betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge neu erwerben, können eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Investitionsjahr nutzen. Dies gilt für Elektrofahrzeuge die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden. Darüber hinaus wird die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
  • Ausbau der Forschungszulage: Im Zeitraum von 2026 bis 2030 steigt die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro. Zudem werden die förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen von 70 auf 100 Euro je Tätigkeitsstunde erhöht. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752