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Regionalbudget für den Landkreis Nordsachsen 

Entwicklung wirtschaftlicher Potenziale zur Förderung der Resilienz in den Mittelzentren und angrenzenden ländlichen Räumen

Das Regionalbudget wurde vom Landkreis Nordsachsen in den Jahren 2023-2025 über die Förderrichtlinie GRW Infra (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) umgesetzt.

Mit dem Vorhaben wurden gezielt Maßnahmen in den drei identifizierten Handlungsfeldern „Attraktiver Wirtschaftsstandort / Attraktiver Arbeitsort / Klimaneutrale Region" eingesetzt, um ein Gleichgewicht zwischen dem (sub-)urbanen und dem eher ländlich entwickelten Raum im Landkreis Nordsachsen herzustellen und eine Attraktivitätssteigerung der Region, sowohl als Wirtschaftsstandort für Unternehmen als auch als lebenswerter und nachhaltiger Wohn- und Arbeitsort für seine Bewohner zu erreichen.

Auszug - Umgesetzte Maßnahmen

Attraktiver Wirtschaftsstandort

  • Kampagnen zu Ansiedlungen innovativer Branchen
  • Marketingmaßnahmen Gewerbeflächen
  • Organisation von Veranstaltungsreihen bspw. Netzwerktreffen zur Nachfolgeregelung
  • Kommunikationsmaßnahmen

Attraktiver Arbeitsort

  • Aufbau einer aktiven Willkommenskultur
  • Organisation von Veranstaltungen zu Mobilitätsangeboten

Klimaneutrale Region

  • Unterstützung regionaler Wertschöpfung: Stärkung regionaler Kreisläufe zwischen Produzenten und Konsumenten
  • Vernetzung lokaler Akteure für einen strategischen und erfolgreichen Klimaschutz: STADTRADELN

Projektbegleitende Maßnahmen

  • Unterstützung in der Projektumsetzung (Steuerung und Koordination des Projektes, Monitoring und Evaluierung der Einzelmaßnahmen)
  • Erstellung einer Webseite für den Wirtschaftsstandort
  • Soziale Medien (Stärkung und Ausbau der Arbeit mit sozialen Medien)
  • Werbemittel
  • Kampagnen für die Repräsentation des Landkreises (z.B. durch Audiowerbung)

Die Maßnahmen für das Regionalbudget sind in Teilen dem Zielsystem des KEK 2030 entnommen und an die Handlungsbedarfe und Entwicklungspotenziale im definierten Fördergebiet angepasst.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.

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