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Die Fachkräfteallianz Nordsachsen wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, systematisch den Fachkräftebedarf in unserer Region zu unterstützen. Sie beruht auf der Fachkräfterichtlinie des Freistaates Sachsen, deren Ziel es ist, “den Herausforderungen des demografischen Wandels unter Berücksichtigung struktureller und wirtschaftlicher Spezifika in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt langfristig zu begegnen.”

Die Fachkräfteallianz ist ein Gremium bestehend aus verschiedenen Akteuren des Arbeitsmarktes. Durch die enge Zusammenarbeit und den regen Austausch unserer Mitglieder untereinander sind wir in der Lage, effektive Ansätze und Projekte zu entwickeln, die den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht werden.

Unsere Fachkräfteallianz trifft sich viermal im Jahr. Als Veranstaltungsort wählen wir Unternehmen, sind zu Gast bei den Projektträgern oder entscheiden uns für außergewöhnliche Orte in unserem Landkreis. Während dieser Treffen lernen wir Unternehmen und den Landkreis kennen, analysieren die aktuellen Bedarfe und priorisieren Projekte. Zudem bringen wir Unternehmen und Projektträger zusammen, die gemeinsam bedarfsgerechte Projekte entwickeln und umsetzen.

SIE MÖCHTEN EIN PROJEKT ENTWICKELN? DAS MÜSSEN SIE TUN:

  • Projektaufruf der Fachkräfteallianz
  • Erstellung Projektskizze mit Darstellung Projekt- und Finanzierungsbedarf
  • Einreichung der Projektskizze bei Fachkräfteallianz
  • Vorstellung Projektskizze in der Sitzung der Fachkräfteallianz
  • Entscheidung der Fachkräfteallianz, ob Projekt gefördert wird oder nicht
  • Bei positiver Entscheidung, Einreichung Projektantrag bei der Sächsischen Aufbaubank
  • Bewilligung des Projektantrages durch die Sächsischen Aufbaubank
  • Beginn des Projektes

IHRE ANSPRECHPARTNER

Anne Wheatley  
Projektassistenz Fachkräfteallianz

03421 758-1069  

“Es handelt sich um Projekte der Fachkräfteallianz Nordsachsen. Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.”